Ambulantes Fasten
1) Anmeldung und Reservierung
Die Anmeldung für eine ambulante Fastenwoche im vereinbarten Ort inkl. der beschriebenen Leistungen des jeweiligen Angebots, kann schriftlich oder per Email erfolgen und ist ein Vertragsabschluß für die entsprechende Veranstaltung. Anschließend erhalten die angemeldeten Teilnehmer per Email oder per Post eine verbindliche Buchungsbestätigung von uns.
Die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen muß zur Durchführung der Veranstaltung für die Veranstalter
gewährleistet sein.
Gemäß § 312 b Nr. 6 BGB entfällt das Widerrufsrecht bei touristischen Leistungen nach der Buchungsbestätigung.
Sollten Teilnehmer von dem Vertrag zurücktreten, fallen Stornokosten an. Genaue Angaben dazu unter Punkt 2).
Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung ist die vereinbarte Summe je nach ProGramm-4-T oder
ProGramm-7-T als Fastenkursgebühr für die Teilnahme des ambulanten Fasten nach Buchinger auf das Konto der Veranstalterin zu überweisen.
Nach Eingang der Zahlung wird dem Teilnehmer ein Platz für die Fastenwoche fest reserviert.
Anzahlungen können individuell vereinbart werden.
2) RücktrittRücktritt durch den Teilnehmer:Ein Rücktritt der Buchung bzw. Stornierung muß schriftlich erfolgen.
Eine Stornierung bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung ist kostenfrei.
Wird innerhalb von 7 Tagen vor Beginn von der Buchung zurückgetreten, berechnen wir dem angemeldeten Teilnehmer
50 % als Stornogebühr.
Bei Nichterscheinen oder bei Abbruch der Fastenwoche trägt der angemeldete Teilnehmer ebenfalls
die Kosten zu 50 %.
Für eine geeignete Ersatzperson entstehen keine Bearbeitungsgebühren.
Rücktritt durch die Veranstalterin:
Wird die Teilnehmerzahl von mindestens 4 Personen nicht erreicht, muss die Fastenwoche von der Veranstalterin abgesagt werden. Anzahlungen und sonstige bereits geleisteten Zahlungen werden vollständig an die Teilnehmer
zurückerstattet.
Weitere Ansprüche darüber hinaus bestehen nicht.
Im Krankheitsfall, falls keine Vertretung gewährleistet werden kann gilt das Gleiche.
Die Veranstalterin informiert alle Teilnehmer unverzüglich über den Ausfall der Veranstaltung und leistet Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.
In beiden Fällen kann den Teilnehmern ggf. ein Ersatztermin angeboten werden, sollte es zu keiner beiderseitigen Übereinstimmung kommen, zahlt die Veranstalterin alle bisher geleisteten Zahlungen an die angemeldeten Teilnehmer zurück.
3) TeilnahmebedingungenBei der angebotenen Fastenwoche nach Dr. Buchinger / Dr. Lützner handelt es sich um die Maßnahme
"Fasten für Gesunde", es ist keine ärztlich betreute Heilfastenkur. Alle Teilnehmer müssen bei der Anmeldung wahrheitsgetreue Angaben über ihren Gesundheitszustand machen. Dazu sollte das Anmeldeformular gewissenhaft ausgefüllt werden.
Jeder Teilnehmer nimmt eigenverantwortlich an der Fastenwoche teil. Bei unsachgemäßen Angaben handelt der Teilnehmer auf eigene Gefahr und hat keinen Anspruch auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs
der Fastenwoche für die anderen Gruppenteilnehmer bedeuten würde.
Die Teilnahme an den angebotenen Maßnahmen zur Unterstützung des erfolgreichen Fastens, wie sportliche Betätigungen, Massagen, Sauna, Entspannungsübungen und alle weiteren für das Buchingerfasten typischen, hilfreichen Maßnahmen werden von den Teilnehmern auf freiwilliger Basis und eigenverantwortlich durchgeführt.
Die Fastenleiter und Übungsleiter sind frei von allen Haftungsansprüchen, der Rechtsweg ist ausgeschlossen!
Bei bestimmten Krankheitsbildern darf nur eine Heilfasten-Therapie unter ärztlicher Anordnung eines Heilfastenarztes durchgeführt werden. Ausgebildete Fastenleiter können verschiedene Fastenmethoden anwenden und gesunde Menschen beim Fasten betreuen und begleiten, so wie die hier angebotene Methode nach Dr. Buchinger / Dr. Lützner "Fasten für Gesunde". Hierbei gelten keine Heilversprechen.
a)
Wer darf Fasten: Jeder gesunde Erwachsene ab 18 Jahren, mit der richtigen Einstellung und dem Bewußtsein.
Jugendliche ab 16 Jahren mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
b)
Wann ist eine Rücksprache mit dem Arzt bzw. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nötig:
- bei regelmäßiger kontrollbedürftiger Medikamenteneinnahme
- bei Hyperthyreose (Schilddrüsenüberfunktion) mit Medikation von Thyreostatika
- bei Hypothyreose (Schilddrüsenunterfunktion) mit Medikation
- wer nach einer Heilfastenkur noch einige Tage im Fasten für Gesunde weitermachen möchte
- Diuretika/Entwässerung-Medikation, bei einer milden Form von Hypertonie
- bei Einnahme von Harnsäure- und Cholesterintabletten
(Medikamente sollten während der Fastenzeit nicht abgesetzt werden)
- bei ASS-Medikation mit geringer Dosierung
- Patienten die sich antihormonellen Therapien unterziehen
- bei künstlichem Darmausgang
- bei trockenen Alkoholikern
c)
Wer darf nicht Fasten:
- Diabetiker mit Medikation
- Bluthochdruckpatienten mit senkenden Medikamenten
- bei Blutgerinnungsstörungen, Blutgerinnungsmedikamenteneinnahme, Blutverdünnungsmedikation
- psychisch kranke Menschen, Epileptiker u.ä. Anfallerkrankungen
- suchtkranke Patienten
- Menschen mit extremen Untergewicht, Magersucht, Bulimie
- schwangere und stillende Frauen
- Patienten mit Herzschrittmachern und Herzinfarktgefährdete
- Erkrankungen wie AIDS, TBC
- Menschen mit Krebserkrankungen
- Dialysepatienten und andere Organempfänger
- bei operativer Entfernung des Magens
- Patienten mit entzündlichen Darmerkrankungen (z.B. Morbus Crohn)
- wer mindestens 2-3mal wöchentlich antirheumatische Medikamente einnimmt
- nach Operationen im Oberkörperbereich mind. 8 Monate Zeitabstand
- wer auf Gehhilfen, Rollator, Rollstuhl angewiesen ist
4) HaftungDie Teilnehmer sind sich darüber bewußt, das es sich um die Methode "Fasten für Gesunde" handelt und nehmen
in eigener Verantwortung an der Veranstaltung teil. Eventuelle gesundheitliche Einschränkungen werden der Fastenleiterin vorab mitgeteilt, so dass ggf. ein Arzt zurate gezogen werden kann, falls eine Fastenzeit nicht befürwortet oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird.
Die Veranstalterin und die Inhaber der Praxisräume bzw. Vereine übernehmen keinerlei Haftung für Schäden und Folgeschäden sowie bei Verletzungen durch Dritte. Es wird nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gehaftet.